Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V.

Online association management - Beitrittserklärung Mitgliedschaft LSFV-ST


Beitrittserklärung Mitgliedschaft

Ich/Wir trete/n dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. in folgender Mitgliedschaftsform (bitte wählen Sie)  bei:








































Bitte wählen Sie aus unter welcher die Korrespondenz mit Ihnen geführt werden soll.


Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrage) richtet sich nach der Mitgliedschaftsform (Verein/Unternehmen/natürliche Person) und innerhalb der Gruppe der Vereine nach der Mitgliederzahl des beitretenden Vereins.

Mitgliedschaft Vereine.................... über 100 Mitglieder ....... 50,00 €
                                                         bis 100 Mitglieder .......... 40,00 €
                                                         bis 30 Mitglieder ............ 30,00 € 

Mitgliedschaft Unternehmen................................................. 100,00 €

Mitgliedschaft natürliche Person............................................ 30,00 €

Bitte tragen Sie nachfolgend als Verein die Zahl der Mitglieder und den ermittelten Mitgliedsbeitrag aus:






SEPA-Lastschrift-Mandat

Ich/Wir ermächtige/n den Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. jährlich Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.








Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift werden Sie mindestens 5 Tage vorher über den Einzug in dieser Verfahrensart informiert.




Erforderliche Unterlagen bei Beitritt von Vereinen

Nur für Vereine: Auf Aufforderung stellen wir dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. folgende Unterlagen digital oder postalisch zur Verfügung:

  • eine Kopie der Satzung unseres Vereins,
  • eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheides sowie
  • eine Kopie des gültigen Vereinsregisterauszuges, aus dem Vorstand und die Außenvertretungsberechtigten hervorgehen.

Solange die genannten Unterlagen nicht vorgelegt werden, ist die Mitgliedschaft schwebend, d. h. der beitretende Verein kann die Leistungen und Vergünstigungen des Landesverbandes nicht oder nur stark eingeschränkt in Anspruch nehmen.


Datenschutzerklärung gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Ich willige ein, dass der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. als verantwortliche Stelle, vertreten durch den Vorstand, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern sowie die Bankverbindung der/des beitretenden Person/Vereins uns seines benannten Ansprechpartners ausschließlich zum Zwecke der Mitgliedschaftsverwaltung, des Beitragseinzugs, der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein und zu möglicherweise auftretenden Schadensfällen verarbeiten und nutzen darf.

Zu diesen Zwecken können bei Erfordernis Daten an folgende Stellen übertragen werden:

  • Volksbank Stendal eG, Birkenhagen 12-14, 39576 Hansestadt Stendal im Rahmen des Einzugs von Mitgliedsbeiträgen
  • Alle Mitglieder des Vereins haben nach der aktuellen Rechtsprechung ein Recht auf Übermittlung einer Mitgliederliste, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. zur Wahrung von Minderheitsrechten). Im Falle von Zweifeln an einem berechtigten Interesse wird der Vorstand die Einschaltung eines Treuhänders vorschlagen.
  • Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e. V., Kirschenweg 10/1, 72076 Tübingen im Zusammenhang mit Gruppenversicherung und Schadensfällen (sofern zutreffend).
  • Stiftung Bildung, Team Sachsen-Anhalt, Hansering 20, 06108 Halle (Saale) im Zusammenhang mit Förder- und Patenschaftsprogrammen sowie zur Vorbereitung von Veranstaltungen, Beratungen und Informationsleistungen.

Der Vorstand und Personen, welche mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind bzw. werden auf den Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet.

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert und genutzt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht auf Grund rechtlicher Vorgaben weiterhin aufbewahrt werden müssen. Die Daten werden dann nach Wegfall des Speichergrundes gelöscht.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung folgende weitere Rechte:

  • das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeicherten Daten.
  • das Recht auf Berichtigung im Falle von fehlerhaften Daten.
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Aufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg.

Zur Gewährleistung des Datenschutzes werden vom Verein ausreichende technische Maßnahmen angewendet.




Kommunikation

Ich willige ein, dass der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. meine E-Mail-Adresse(n) und, soweit erhoben, auch meine Telefonnummer(n) zum Zwecke der Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung von E-Mail-Adresse(n) und Telefonnummer(n) an Dritte wird nicht vorgenommen.




Verwendung von Bildmaterial in Veröffentlichungen

Ich willige ein, dass der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. Bilder von vereins-, schulbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf der Website bzw. Social Media Seiten des Vereins oder sonstiger Vereinspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt. Abbildungen von genannten Einzelpersonen oder Kleingruppen bedürfen einer Einwilligung der abgebildeten Personen.







 

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