UNVERBINDLICHKEIT ONLINE ANTRAG UND MITGLIEDBEITRAG
Die Übermittelung des Online Antrags entspricht nur einer Anfrage zur Mitgliedschaft. Erst nach Unterschrift des Beitrittsantrags und der Einzugsermächtigung, in der Geschäftsstelle des WRC, wird die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen.
Der Mitgliedbeitrag für das laufende Jahr wird quartalsweise eingezogen. Die Abgabe einer Einzugsermächtigung ist für neue Mitglieder verpflichtend. Wenn Vereinsmitglieder einen Anspruch auf einen reduzierten Vereinsbeitrag gelten machen möchten, so müssen Sie die Berechtigung dazu VOR der Beitragszahlung jährlich nachweisen. Falls dieser Nachweis nach dem Einzug erfolgt, können bereits gezahlte bzw. eingezogene Beiträge nicht mehr erstattet werden.
Die aktuelle Satzung und die Gebührenordnung des Vereins können online eingesehen werden.
Bei minderjährigen Mitgliedern erklärt sich der gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass das aufzunehmende Mitglied nach der bestandenen Steuermannsprüfung Boote eigenständig führen darf.